Pflichten der Teilnehmer

Die Teilnehmer sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass

  • ihre Fahrzeuge in technisch einwandfreien Zustand befinden, so dass bei ihrem Betrieb keine Gefahren für die Sicherheit der Teilnehmer und anderer Personen davon ausgehen. Dies gilt ungeachtet der vom Veranstalter durchgeführten technischen Abnahme.
  • ihre Fahrzeuge geeignet sind, sicher auf der Rennstrecke geführt zu werden, und die Fahrer in der Lage sind, ihre Fahrzeuge sicher auf der Rennstrecke zu führen. (Die Teilnehmer sind zu einer vorherigen Besichtigung der Rennstrecke und des Auslaufbereichs verpflichtet.)
  • ihre Fahrzeuge geeignet sind, nach dem Ziel durch bremsen innerhalb der Bremszone sicher zum Stehen gebracht zu werden.
  • beim Betrieb ihrer Fahrzeuge kein Mensch tödlich verletzt, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt wird.
  • in ihren Fahrzeugen nur angemeldete Teilnehmer (mit)-fahren.